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Für jedes unserer Fahrzeuge besitzen wir eine
» Genehmigungsurkunde zur Beförderung von Fahrgästen nach §49 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). «
Die Fahrzeuge entsprechen den Bau- und Betriebsvorschriften der Verordung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) und der Straßenverkehrs- Zulassungs- Ordnung (StVZO).
Jeder unserer Fahrer ist im Besitz eines Fahrgast- beförderungsscheins.
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